Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Im
Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem
Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder
des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht
unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher
Rechtsbehelfe.
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